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   BSG, 13.12.1960 - 3 RJ 117/56   

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BSG, 13.12.1960 - 3 RJ 117/56 (https://dejure.org/1960,3489)
BSG, Entscheidung vom 13.12.1960 - 3 RJ 117/56 (https://dejure.org/1960,3489)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 1960 - 3 RJ 117/56 (https://dejure.org/1960,3489)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 13, 202
  • NJW 1961, 700
  • MDR 1961, 358
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 19.07.2013 - V ZR 93/12

    Bereicherungsanspruch des berechtigten Grundstücksbesitzers wegen der Vornahme

    Das ist jedoch bei dem Einbau von Sachen in der Erwartung eines späteren Eigentumserwerbs an den Bauten gerade nicht der Fall (vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Juli 2007 - II ZR 111/05, NJW 2008, 69, 76 Rn. 77 mwN; vgl. Urteil vom 12. April 1961 - VIII ZR 152/60, NJW 1961, 700, 701).
  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 2/96

    Nachteilsausgleich RF bei Harninkontinenz, Mitwirkungspflicht bei Eingliederung

    Dieser, letztlich auf den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl BSGE 13, 202, 204 = SozR Nr. 8 zu § 1258 RVO aF; 17, 173, 175 = SozR Nr. 33 zu § 165 RVO) zurückzuführende Grundsatz verbietet es auch im Schwerbehindertenrecht, bei einem Behinderten das Vorliegen der Voraussetzungen eines Nachteilsausgleichs zu bejahen, wenn er die dafür erforderlichen tatsächlichen Voraussetzungen durch zumutbare Gestaltung seiner Lebensverhältnisse vermeiden kann.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 SB 1692/12

    Schwerbehindertenrecht - Neufeststellung des Grads der Behinderung -

    Dieser, letztlich auf den auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (BSG, Urteil vom 04.07.1962 - 3 RK 53/58 - SozR Nr. 33 zu § 165 RVO, Juris; BSG, Urteil vom 13.12.1960 - 3 RJ 117/56 - SozR Nr. 8 zu § 1258 RVO a. F., Juris) zurückzuführende Grundsatz gilt nach der Rechtsprechung auch im Schwerbehindertenrecht (BSG, Urteil vom 12.02.1997 - 9 RVs 2/96 - SozR 3-3870 § 4 Nr. 17, Juris).
  • BSG, 19.05.1978 - 3 RK 4/76

    Rentenablehnung - Nichtzulassungsbeschwerde - Endgültige Ablehnung - Fristablauf

    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung für den Bereich des Sozialrechts entschieden, daß auch hier die Ausübung einer an sich gegebenen Rechtsmacht sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn sie nicht mehr im Rahmen der rechtsethischen und sozialen Funktion des Rechts liegt und somit nur mehr formal, nicht aber sachlich Rechtsausübung ist (vgl. BSGE 2, 284, 289; 7, 152, 156; 13, 202, 204; 19, 18, 20; 20, 265; 21, 27, 33; 30, 99, 104; 35, 91, 95; 41, 263, 267; 42, 219, 223).
  • BSG, 04.07.1962 - 3 RK 53/58

    Anspruch auf Rückzahlung erstatter Beiträge zur Krankenversicherung -

    Das RVA hat aus dem nicht nur das Privatrecht beherrschenden, sondern auch für das gesamte Gebiet des öffentlichen Rechts gültigen Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BSG 13, 202, 204) jedenfalls für den Bereich der KrV und der ArblV Beschränkungen für die Beitragsnachforderung entnommen (Grunds. Entsch. Nr. 2327, AN 1917, 396, 398; Grunds. Entsch. Nr. 5054, AN 1937, 73, 74; EuM 46, 288, 293; EuM 47, 166, 169).
  • BSG, 18.12.1969 - 2 RU 314/67

    Unternehmereigeschaft eines Bauherren - Haftung eines Bauherren für BG-Beiträge

    Es trifft zwar zu, daß der Grundsatz von Treu und Glauben, der vor allem in § 242 BGB seinen Niederschlag gefunden hat, auch für das gesamte Gebiet des öffentlichen Rechts gilt (BSG 13, 202, 204 mit Nachweisen); seine Anwendung vermag jedoch der Revision weder unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung noch dem des Ausnutzens eines treuwidrigen Verhaltens der Klägerin gegenüber den Beklagten zum Erfolg zu verhelfen.
  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59

    Entrichtung von Beiträgen zur Kranken-, Angestellten- und

    Hierfür ist wiederum von Bedeutung, ob der Dienstleistende seine Tätigkeit im wesentlichen frei gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann oder ob er einem "Zeit, Dauer, Ort und Art. der Ausführung" umfassenden Weisungsrecht unterliegt (vgl. BSG 13, 202 unter Hinweis auf BGHZ 10, 190 [BGH 11.07.1953 - II ZR 126/52]).
  • BSG, 19.10.1983 - 3 RK 7/82

    Mißglückter Arbeitsversuch - Krankenhilfe - Arbeitsversuch

    Der Schutz der Rechtsordnung bei der Geltendmachung eines Rechts ist zu versagen, wenn das Recht funktionswidrig ausgeübt wird (BSGE 13, 202, 20").
  • SG Lübeck, 05.08.2003 - S 9 KR 188/01
    Der insbesondere in § 242 BGB niedergelegte Grundsatz von Treu und Glauben beherrscht nicht nur das Privatrecht, sondern die gesamte Rechtsordnung ( BSGE 7, 199, 200 ) und gilt damit auch für den Bereich des öffentlichen Rechts ( BSGE 13, 202, 204 = SozR Nr. 8 zu § 1258 RVO aF) einschließlich des Rechts der Sozialversicherung ( BSGE 52, 31, 35 = SozR 2200 § 1399 Nr. 13 S. 24f).
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